Wie erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung in der Dominikanischen Republik?
Seit dem 1. Juni 2012 werden Einwanderungsangelegenheiten in der Dominikanischen Republik durch das Gesetz 285-04 über Migration und dessen Verordnung 631-11 vom 15. August 2004 bzw. 19. Oktober 2011 geregelt. Gemäß diesen Bestimmungen können folgende Personen keinen Aufenthaltsstatus in der Dominikanischen Republik erhalten:
Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, es sei denn, sie werden von in der Dominikanischen Republik lebenden Familienangehörigen unterstützt.
Personen, die an einer psychischen Krankheit leiden, die ihr Verhalten verändert.
Personen, die wegen organisierter Kriminalität, Drogenhandel oder -konsum, Menschenhandel, Prostitution, Terrorismus oder anderer schwerer Straftaten vorbestraft sind oder eine Strafe verbüßen.
Personen, die aus dem Land abgeschoben wurden oder denen die Einreise untersagt wurde, es sei denn, sie erhalten eine Wiedereinreisegenehmigung.
Die von der dominikanischen Regierung erteilten Aufenthaltsgenehmigungen sind zweierlei Art: befristet und unbefristet. Wenn Sie sich in diesem Land niederlassen möchten, müssen Sie in der Regel zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, müssen Sie fünf Jahre lang befristet dort gelebt haben.
Es ist jedoch möglich, sofort einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, ohne vorher einen befristeten Aufenthalt zu erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen für eine der folgenden vier Sonderkategorien erfüllen:
Investoren mit einer Beteiligung von mindestens $ 200.000 US am Kapital eines dominikanischen Unternehmens.
Rentner, die eine monatliche Rente in Höhe von mindestens $ 1.500 US-Dollar erhalten.
Rentistas mit einem Mindesteinkommen von US-Dollar
Für die Einreichung Ihres Visumantrags benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Fotografien.
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 18 Monaten.
- Fotokopie Ihrer Ausweispapiere, einschließlich der Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem Sie Ihren Antrag stellen.
- Geburtsurkunde.
- Heiratsurkunde, wenn Sie verheiratet sind.
- Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind, ausgestellt von den Behörden des Landes, in dem Sie derzeit wohnen.
- Ärztliches Attest, ausgestellt von der Gesundheitsbehörde des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
- Dokumente, die Ihr Interesse an einem Aufenthalt in der Dominikanischen Republik begründen (z. B. ein Vertrag oder ein Stellenangebot eines dominikanischen Unternehmens).
- Vor einem Notar unterzeichnete Erklärung eines Dominikaners oder Ausländers mit ständigem Wohnsitz in der Dominikanischen Republik, in der garantiert wird, dass Sie niemals eine Belastung für den dominikanischen Staat darstellen werden. (Guzmán Ariza stellt Ihnen diese Erklärung im Rahmen seiner Dienstleistungen zur Verfügung).
- Dokumente, die Ihre Zahlungsfähigkeit belegen.
Dokumente, deren Originale nicht in spanischer Sprache verfasst sind, sollten ins Spanische übersetzt werden, vorzugsweise durch den Dolmetscher des dominikanischen Konsulats. Ebenso müssen Dokumente, die nicht aus der Dominikanischen Republik stammen, in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, mit einer Apostille versehen werden, außer in Ländern, in denen die Apostille nicht gilt. In diesem Fall müssen die Dokumente im nächstgelegenen dominikanischen Konsulat in diesem Land beglaubigt werden.
Das für Ihren Antrag zuständige dominikanische Konsulat kann zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen weitere Dokumente verlangen. Sie können Ihrem Visumantrag den Visumantrag Ihres Ehepartners und Ihrer minderjährigen Kinder beifügen und Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Kinder sowie deren Reisepässe, Fotos usw. beilegen. Wenn Ihr Visumantrag genehmigt wird, stempelt das dominikanische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland das dominikanische Aufenthaltsvisum mit einer Gültigkeit von sechzig Tagen in Ihren Reisepass und händigt Ihnen die Unterlagen Ihres Antrags aus. Gemäß Einwanderungsbestimmungen Sie müssen dann in das dominikanische Hoheitsgebiet einreisen, um Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, solange Ihr Aufenthaltsvisum gültig ist.
Die befristete Aufenthaltsgenehmigung muss jedes Jahr erneuert werden, indem Sie den entsprechenden Antrag dreißig Tage vor Ablauf der Genehmigung persönlich einreichen. Zusammen mit Ihrem Verlängerungsantrag müssen Sie folgende Dokumente einreichen: Aufenthaltskarte, Personalausweis, Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 18 Monaten, Fotos, Führungszeugnis der Dominikanischen Republik und ein vor einem Notar unterzeichnetes Schreiben Ihres Bürgen in der Dominikanischen Republik. Fünfundvierzig Tage vor Ihrem fünften Geburtstag als vorübergehender Einwohner können Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in der Dominikanischen Republik beantragen.
Für diesen Antrag sind neue ärztliche Untersuchungen sowie die Einreichung folgender Dokumente erforderlich: befristete Aufenthaltskarte, Personalausweis, Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 18 Monaten, Fotos, Führungszeugnis aus der Dominikanischen Republik, vor einem Notar unterzeichnete Erklärung des Bürgen in der Dominikanischen Republik und Nachweis seiner Zahlungsfähigkeit. Die Generaldirektion für Migration kann zusätzliche Dokumente verlangen, wenn sie dies für angemessen hält.
Die erste unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist nur ein Jahr lang gültig, die folgenden vier Jahre, mit Ausnahme derjenigen für Rentner und Rentiers, die zwei Jahre lang gültig sind. Für die Verlängerung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sind neue ärztliche Untersuchungen sowie eine Aufenthaltskarte, ein Personalausweis, ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 18 Monaten, Fotos, ein Führungszeugnis der Dominikanischen Republik, ein vor einem Notar unterzeichnetes Schreiben des Bürgen in der Dominikanischen Republik und ein Solvenztest erforderlich.
Rentner und Rentiers müssen außerdem nachweisen, dass sie die entsprechende Rente oder das entsprechende Einkommen monatlich in der Dominikanischen Republik erhalten haben. Nach zehn Jahren als Daueraufenthaltsberechtigter im Land müssen Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr verlängern und erhalten eine unbefristete Aufenthaltskarte. Wenn Sie möchten, können Sie nach zwei Jahren Daueraufenthalt im Land die dominikanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Investoren mit Wohnsitz in der Dominikanischen Republik und Ehepartner von dominikanischen Staatsbürgern können dies jedoch bereits sechs Monate nach Erhalt ihrer Aufenthaltsgenehmigung tun. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es illegal ist, ohne Genehmigung der Einwanderungsbehörden oder mit abgelaufener Genehmigung in die Dominikanische Republik einzureisen, sich dort aufzuhalten oder zu arbeiten. Dies wird mit einer Ausweisung geahndet. Unternehmen, die Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung beschäftigen, müssen mit Sanktionen und Strafen rechnen.
